Betreiberpflichten

Betreiberpflichten für Kälte – Klima – Wärmepumpen- und Lüftungsanlagen

Aufgrund der neuerlichen Gesetzgebung im Bezug auf das Betreiben von Kälte-, Klima-, Wärmepumpen- und, bei gewisser Ausstattung, auch bei Lüftungsanlagen (RLT-Anlagen) haben Betreiber viele Regeln zu beachten bzw. Unterlagen vorzuhalten.

Der für die Anlagen erforderliche Umfang der Dokumentation, der sich aus der DIN EN 378, der BGR 500 (Teil II.35), der EG-Maschinenrichtlinie oder der entsprechenden EU-Verordnung ergibt, ist erheblich.

Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass für ungefähr 90 % der derzeit auf dem Markt befindlichen Anlagen diese Unterlagen nicht vorhanden sind, nicht vollständig erstellt wurden oder nicht rechtzeitig verfügbar sind.

Dies kann bei entsprechenden Kontrollen wiederum Bußgelder und gegebenenfalls Strafverfahren nach sich ziehen.

Die ordnungsgemäße Anlagendokumentation ist für jede Anlage vorzuhalten, egal ob privat oder gewerblich!

Es gibt grundsätzlich die Pflicht des Betreibers oder Eigentümers, dafür Sorge zu tragen, dass keinerlei Kältemittel in die Atmosphäre entweichen kann. Hierzu gibt es zunächst auch keine Begrenzung der Anlagengröße bezogen auf die Füllmenge.

Ab einer Füllmenge von 3 kg ändern sich lediglich die Aufzeichnungspflichten und die Pflicht der Dokumentation einer mindestens jährlichen Dichtheitskontrolle (bei 3-30 kg jährlich, bei 30-300 kg halbjährlich und über 300 kg vierteljährlich). Diese Arbeiten dürfen ausschließlich von zertifizierten Personen ausgeführt aus zertifizierten Betrieben, die über die nötige Ausstattung verfügen.

Betreiberpflichten, warum es sie gibt und woher diese Pflichten kommen:

  • Das Arbeitssicherheitsgesetz schreibt die Einhaltung der Sicherheits- und Hygienevorschriften gemäß dem Stand der Technik vor.
  • Viele Verordnungen der einzelnen Berufsverbände und Berufsgenossenschaften schreiben die Einhaltung der Sicherheits- und Hygienevorschriften vor.
  • Immer neue EU Vorschriften werden zum Schutz der Umwelt, zur Energieeinsparung und zum sonstigen Emissionsschutz erlassen.
  • Normen sind zwar nicht Gesetzen gleichgestellt, werden jedoch in Gerichts- oder sonstigen Bewertungsverfahren allgemein oft als Grundlage herangezogen!
  • Die Betriebssicherheit einzelner Anlagen, der Umweltschutz in Gänze und Verantwortung gegenüber allen Mitmenschen machen die Einhaltung gewisser Grundlagen unabdingbar.

Welche Vorschriften sind einzuhalten sind oder sind Grundlage für die Betreiberpflichten?

Seitens des Betreibers als auch des Anlagenbauers oder des Wartungs- und Instandhaltungspersonals sind viele Vorschriften einzuhalten.

Aufgrund der Fülle der Vorschriften, die aus Randbereichen oder der sich laufend ergebenden Änderungen ergibt, stellen wir Ihnen auf den folgenden Seiten diese Vorschriften vor, ohne den den Anspruch auf Vollständigkeit.