Allgemeines zur F-Gase Verordnung
Die novellierte F-Gase-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/573 des Europäischen Parlamentes und des Rates) trat am 11. März 2024 in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Ein beschleunigter Phase-Down der F-Gase bis auf null im Jahr 2050 sowie ein Verbot des Inverkehrbringens von stationären Kälteanlagen mit F-Gasen mit einem GWP über 150 ab 2030 sind unmittelbare Kernpunkte dieser Verordnung. Für Flüssigkeitskühlsätze, Klimaanlagen und Wärmepumpen gelten besondere Regelungen.
Die Höchstmenge sowie die entsprechende Quote für das Inverkehrbringen von F-Gasen werden 2024 nach Artikel 15 Absatz 1 der bisherigen Verordnung auf 31 % abgesenkt. Die Verknappung von F-Gasen schreitet daher weiter entscheidend voran.
Die F-Gase-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 wurde somit abgelöst.
Die neue EU-Verordnung 2024/573 regelt unter Anderem:
- die Emissionsbegrenzung, Verwendung, Rückgewinnung und Zerstörung von fluorierten Treibhausgasen und damit verbundene zusätzliche Maßnahmen,
- Beschränkungen und Verbote für das Inverkehrbringen bestimmter Erzeugnisse und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen,
- Verwendungsbeschränkungen für bestimmte fluorierte Treibhausgase z. B. bei Wartung und Instandhaltung,
- Mengenbegrenzungen für das Inverkehrbringen von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen („Phase Down“). Reduktion auf 24,3 % ab 2025, 12,3 % ab 2027 (zum Bezugswert aus 2015 in Tonnen CO2-Äquivalente).
Für Planer, Hersteller wie auch für Betreiber von gewerblichen und industriellen Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen mit Kältemitteln bringt die neue Verordnung somit eine ganze Reihe von Beschränkungen und Verboten mit sich. Einige in der Verordnung festgelegten Bestimmung müssen bereits seit einigen Jahren umgesetzt werden, weitere neue Regelungen müssen über die nächsten Jahre hinweg schrittweise erfüllt und befolgt werden.
Wir haben für Sie hier einen Überblick über die wichtigsten Inhalte der neuen Verordnung zusammengestellt, um Ihnen eine Unterstützung zur Einhaltung der für Sie gültigen Bestimmungen der F-Gase-Verordnung zu geben.
Die novellierte F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 trat am 11. März 2024 in Kraft und stellt eine weitere Verschärfung der zuvor geltenden F-Gase-Verordnungen aus den Jahren 2006 und 2014 dar.
EU-Verordnungen gelten in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union und sind Bestandteil des europäischen Fahrplans für eine möglichst kohlenstoffarme Wirtschaft.
Ihr zentrales Ziel ist, die Emissionen klimaschädigender fluorierter Treibhausgase zum Schutz der Umwelt deutlich zu reduzieren.
Die aktuelle F-Gase-Verordnung wird zum einen diverse Verschärfungen und Neuerungen bei den Bestimmungen zur Herstellung und Betreibung von Kälte- und Klimaanlagen und Wärmepumpen nach sich ziehen. Vor allem aber wird die angestrebte massive Reduzierung des CO₂-Äquivalentes gravierende Veränderungen bei der Verwendung von Kältemitteln in Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen zur Folge haben. Durch das Quotensystem (Reduzierung der in Verkehr gebrachten Mengen schrittweise auf 21% im Jahr 2030) ist mit einer spürbaren Verknappung von GWP-relevanten Kältemitteln in den nächsten Jahren zu rechnen.
Daher sollten Anlagen rechtzeitig ordnungsgemäß gewartet und ggf. – den Vorgaben in der F-Gase-Verordnung entsprechend – auf alternative Kältemittel umgerüstet werden. Bei Neuanlagen werden künftig bestimmte Kältemittel ganz verboten sein. So dürfen bereits ab dem Jahr 2020 keine neuen Anlagen mehr mit R404A/R507 hergestellt werden.