Der Phase-Down – Die schrittweise Reduktion neuer Kältemittel
Ein zentraler Bestandteil der F-Gase-Verordnung ist der sogenannte Phase-Down, ein detailliert festgelegter Fahrplan, nach dem die EU-Mitgliedsstaaten im Zeitraum zwischen 2015 und 2030 die zur Verfügung stehenden neu hergestellten, synthetischen Kältemittel schrittweise um 79 Prozent verringern müssen.
Konkret geht es darum, bis zum Jahr 2030 die verwendeten F-Gase und / oder ihr Treibhauspotenzial (GWP) in der EU um 70 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalent auf 35 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalent zu senken. „CO₂-Äquivalent“ benennt hierbei die neue Grundlage der Berechnung: Die zu reduzierenden Mengen neuer F-Gase werden nicht mehr in Tonnen beziffert, sondern in einer Zahl, die das sogenannte „Global Warming Potential“ (GWP) der F-Gase benennt. Diese GWP-Zahl wird in „kg CO₂-Äquivalent“ angegeben.
Jedes Kältemittel hat demnach einen bestimmten GWP-Wert. Bei der Emission eines Kilogramms Kältemittel wird der Treibhauseffekt gleichermaßen gesteigert wie bei der Freisetzung von x tausend kg CO₂ bei der Verbrennung von Öl oder Gas in einer Heizungsanlage.
Wir möchten Sie darüber aufklären, welche Vorgaben hinsichtlich Dichtheitsprüfung, Aufzeichnungspflichten, F-Gas-Typ, regelmäßige Wartung usw. derzeit und in den kommenden Jahren beachtet werden müssen und wo Sie professionelle Informationen, Beratung und Serviceleistungen erhalten. Fragen Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch an!
Der Phase-Down wirkt sich auf die gesamte Wertschöpfungskette der Industrie vom Hersteller bis hin zum Anwender aus. Zunächst werden Gerätehersteller, Importeure und Großhändler verpflichtet, die bisherigen Mengen der von ihnen eingesetzten Kältemittel einer EU-Meldestelle mitzuteilen. Auf Basis dieser Angaben werden den Unternehmen in den kommenden Jahren dann nur noch bestimmte, eingeschränkte Mengen an Kältemitteln (beziffert in Tonnen CO₂-Äquivalent) zugeteilt.
Diese den Phase-Down-Vorgaben entsprechenden Mengen dürfen dann in Geräte eingefüllt oder an zertifizierte Fachleute für Service und Wartung an Anlagen abgegeben werden. Diese drastische neue Maßnahme wird Industrie und Anwender zwingen, auf Kältemittel mit niedrigerem GWP-Wert umzusteigen.
Insbesondere der Phase-Down wird auch auf Betreiber von Anlagen vielfältige Auswirkungen haben. Durch die Verordnung werden künftig weniger HFKW auf dem Markt verfügbar sein, was zu einer deutlichen Preissteigerung führen dürfte. Nicht zuletzt ist vorhersehbar, dass – insbesondere bei Anlagen, die bisher mit künftig verbotenen Mitteln betrieben wurden – zunehmend alternative Kältemittel zum Einsatz kommen werden.
Diese alternativen Kältemittel sind jedoch häufig brennbar oder weisen andere spezielle Eigenschaften auf, die es zu berücksichtigen gilt. Anwender und Betreiber werden daher in absehbarer Zeit mit neuen Voraussetzungen und Vorschriften konfrontiert sein, die einen sicheren, effizienten und konformen Umgang mit diesen Substanzen sicherstellen sollen.