Betreiberpflichten

Betreiberpflichten für Kälte – Klima – Wärmepumpen- und Lüftungsanlagen

Aufgrund der neuerlichen Gesetzgebung im Bezug auf das Betreiben von Kälte-, Klima-, Wärmepumpen- und, bei gewisser Ausstattung, auch bei Lüftungsanlagen (RLT-Anlagen). Betreiber haben viele Regeln zu beachten bzw. Unterlagen vorzuhalten.

Der für die Anlagen erforderliche Umfang der Dokumentation, der sich aus der DIN EN 378, der BGR 500 (Teil II.35), der EG-Maschinenrichtlinie oder der entsprechenden EU-Verordnung ergibt, ist erheblich.

Wir schätzen, dass für mindestens 90 % der derzeit auf dem Markt befindlichen Anlagen diese Unterlagen nicht vorhanden sind, nicht richtig erstellt wurden, nicht oder nicht rechtzeitig verfügbar sind.

Dies kann bei endsprechenden Kontrollen wiederum Busgelder und gegebenenfalls Strafverfahren nach sich ziehen.

Die Ordnungsgemäße Anlagendokumentation ist für jede Anlage vorzuhalten, egal ob Privat oder Gewerblich!

Es gibt grundsätzlich die Pflicht des Betreibers oder Eigentümers, dafür Sorge zu tragen, dass keinerlei Kältemittel in die Atmosphäre entweichen kann. Hierzu gibt es zunächst auch keine Begrenzung der Anlagengröße bezogen auf die Füllmenge, was viele Betreiber und auch Fachbetriebe glauben.

Ab einer Füllmenge von 3 kg ändern sich lediglich die Aufzeichnungspflichten und die Pflicht der Dokumentation einer mindestens jährlichen Dichtheitskontrolle (bei 3-30 kg jährlich, bei 30-300 kg halbjährlich und über 300 kg vierteljährlich). Diese Arbeiten dürfen ausschließlich von Personen ausgeführt werden, die hierfür zertifiziert sind, in Betrieben die zertifiziert sind und darüber hinaus über die nötige Ausstattung verfügen.

Betreiberpflichten, warum es sie gibt und woher diese Pflichten kommen:

  • Das Arbeitssicherheitsgesetz schreibt die Einhaltung der Sicherheits- und Hygienevorschriften gemäß dem Stand der Technik vor.
  • Viele Verordnungen der einzelnen Berufsverbände und Berufsgenossenschaften schreiben die Einhaltung der Sicherheits- und Hygienevorschriften vor.
  • Immer neue EU Vorschriften werden zum Schutz der Umwelt, zur Energieeinsparung und zum sonstigen Emissionsschutz erlassen.
  • Normen sind zwar nicht Gesetzen gleichgestellt, werden jedoch in Gerichts- oder sonstigen Bewertungsverfahren allgemein oft als Grundlage herangezogen!
  • Die Betriebssicherheit einzelner Anlagen, der Umweltschutz in Gänze und Verantwortung gegenüber allen Mitmenschen machen die Einhaltung gewisser Grundlagen unabdingbar.

Welche Vorschriften sind einzuhalten sind oder Grundlage für die Betreiberpflichten sind?

Sehr viele Gesetze und Vorschriften sind einzuhalten.

Dies gilt sowohl seitens des Betreibers als auch des Anlagenbauers oder des Wartungs- und Instandhaltungspersonals.

Aufgrund der Fülle der Vorschriften die aus Randbereichen oder der sich Laufend ergebenden Änderungen ergibt, stelle ich Ihnen auf den folgenden Seiten viele Vorschriften vor ohne den den Anspruch das dies immer zu 100% vollständig sind.