R 22 Ausstieg

R 22 Ausstieg in den 2000er Jahren

entgültiges Verbot von Kältemittel R22 zum 31.12.2014… kein Grund zur Panik!

Sehr viel Unsicherheit und Irritation herrschte über das Thema Service- und Verwendungsverbot für teilhalogenierte Kältemittel.

Druck machten hier auch einige Hersteller und Vertreiber von so genannten “drop in”-Kältemitteln (Ersatzkältemitteln) auf Betreiber und Fachbetriebe um ihre Produkte in den Markt zu bringen.

Daher nehmen wir hier Stellung zum aktuellen Thema:

1. Verboten sind seit dem 01.01.2010:
Alle teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffe H-FCKW, wie z.B. R22, R123, R141b (bereits 1991 beschlossen)!

Der Weiterbetrieb von Kälteanlagen mit R22 als Kältemittel oder einem Kältemittel, welches R22 enthält ist grundsätzlich möglich und auch gesetzeskonform solange Dichtheitsprüfungen erfolgen, kein Defekt auftritt und solange kein Nachfüllen erforderlich ist!

Ein Umrüsten bei bestehenden, dichten und nicht reparaturbedürftigen Anlagen ist nicht erforderlich!

Wer behauptet eine Umrüstung ist in jedem Falle erforderlich, ist nicht richtig informiert!

Unser Tipp: Setzen Sie keine Kältemittel wie R422D, R422A, R417A und R427A ein!

2. Grundlage für das Verbot:

Verbotsgrundlage ist bis 01.01.2010 die EG Verordnung EG 2037/2000 vom 29.05.2008 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen. Ab dem 01.01.2010 ist diese Verordnung durch die Verordnung EG 1005/2009 ersetzt worden. Weiter hat auch die Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen (ChemOzonSchutzV vom 20.08.2008) nationale Gültigkeit. Bei Überschneidungen ist immer die schärfere Verordnung anzuwenden!

Neben der Erfordernis einer Dokumentation für alle Anlagen und dem zwingenden Vorhandensein von lesbaren Typenschildern, ist auch eine Dichtheitskontrolle an allen Anlagen, unabhängig der Füllmenge mindestens einmal jährlich durchzuführen. Das gilt für Anlagen, die R22 (oder andere H-FCKW, FCKW) oder fluorierte Kältemittel (R134a, R404a, R407C, R410a usw.) enthalten. Die Häufigkeit der Dichtheitskontrollen ergibt sich aus der jeweiligen EU Verordnung für ozonschädliche Kältemittel (wie R22) ist das die EU VO 1005/2009. Für die anderen fluorierten Kältemittel ist das derzeit die EU VO 842/2006 (eine Neufassung ist in Arbeit).

Sollte jedoch Kältemittel R22 in der Anlage fehlen oder aus einem anderen Grund (z.B. Erweiterung der Anlage) ein beifüllen von Kältemittel erforderlich sein, so ist das verboten, sofern es sich um Frischware (neues Kältemittel) handelt. Mit recyceltem R22 mit dazugehörigem entsprechendem Nachweis ist es auch hier möglich, solches recyceltes R22 in die Anlage einzufüllen. Das Erweitern einer solchen Anlage ist ohnehin verboten, da seit dem 01.01.2000 keine Anlagen, die R22 als Kältemittel enthalten oder darauf ausgelegt sind, mehr in Verkehr gebracht werden dürfen.

Die Umrüstung mit so genannten “Drop in” oder Retrofitkältemitteln wird von einigen Mitbewerbern empfohlen und durchgeführt. Dabei ergeben sich häufig Probleme (Leistung fehlt, Verdichter fällt aus, Anlage arbeitet ungeregelt, die Luftfeuchtigkeit oder der Energieverbrauch ändert sich zum Nachteil), da es für den kompletten Einsatzbereich von R22 kein wirklich geeignetes, den Eigenschaften von R22 entsprechendes Ersatzkältemittel gibt, empfehlen wir eine Investition zur Erneuerung der Anlage zu planen oder eine Umrüstung auf ein gängiges Kältemittel wie R404a oder R407C durchzuführen. Hier ist ein Austausch des Öls, des Ventils und eventuell einiger Druckschalter erforderlich, diese Methode führt jedoch meist zum Erfolg. Weiter ist auch zu beachten, dass die vorgenannten Teile ohnehin “Verschleißteile” sind und allein schon daher von Zeit zu Zeit ausgetauscht werden müssen oder zumindest sollten.

Bei der Gesamtbetrachtung ist zu beachten, dass Anlagen auf eine Betriebszeit von ca. 15 Jahren ausgelegt sind und das neue Anlagen rund 30% weniger Energie benötigen.

Sprechen Sie uns an. 02421 978000

Der Ausstieg bzw. das R22 Verbot ist bereits da!

Umrüsten oder Austauschen?

Auf gut 130.000 Tonnen wird der Bestand an HFCKW in der EU geschätzt. Und laut EU-VERORDNUNG 2037/2000 ist ab nächstem Jahr ist der Einsatz von R-22 Frischware verboten. Dies ist bereits seit 10 Jahren bekannt!

Eine Studie aus Frankreich, deren Tendenz sich auf die meisten europäischen Länder übertragen lassen dürfte, zeigt deutlich, dass der in wenigen Monaten anstehenden R-22 Ausstiegen ein echtes Problem darstellen kann.

nach der Studie ist R-22 mit 37,4%, das entspricht etwa 2.700 Tonnen pro Jahr, nach wie vor eines der am häufigsten für Service- und Wartungszwecke eingesetzten Kältemittel. Die aus Anlagen zurückgewonnenen Mengen liegen jedoch nur bei rund 800 Tonnen.

Zahlreiche Betreiber sehen derzeit keine Veranlassung zum Handeln und ziehen es vor bis 2010 abzuwarten.

Die Finanzkrise hemmt die Entwicklung ebenfalls, denn der R-22 Ausstieg ist gleichbedeutend mit Investitionen, ganz gleich, für welche Lösung sich der Kunde entscheidet (umrüsten oder erneuern).

Klimageräte, Kaltwassersätze und Flüssigkeitskühler (Chiller) sind stark betroffen!

Der Chillermarkt ist von den R-22 Ausstiegen stark betroffen. So entfallen z.B. in Frankreich rund 59% des Kältemittelbestands dieser Anwendungen auf R-22.

Von den rund 1.000 Tonnen an Kältemittel, die jährlich für die Reparatur von Chillern eingesetzt werden, sind es sogar 77%, d.h. 811 Tonnen. Das wiederum entspricht fast einem Drittel der Gesamtmenge an R-22, die jährlich in Frankreich für Wartungszwecke benötigt wird.

Welche Handlungsmöglichkeiten haben die Betreiber also, wenn ab nächstem Jahr laut EU-VO 2037/2000 der Einsatz von R-22 Frischwaren verboten sein wird?

Wer einfach abwartet, kann natürlich hoffen, dass genug recyceltes R-22 auf dem Markt zur Verfügung steht, um seine Anlagen zu Reparieren. Allerdings ist jetzt bereits klar, dass die verfügbaren (Recycelten) Mengen nicht ausreichen werden um den Bedarf zu decken.

Dabei ist es im Übrigen auch verboten, dieses Jahr noch schnell größere Mengen an frisch produziertem R-22 zu kaufen und für die kommenden Jahre einzulagern.

Eine weitere Möglichkeit ist die Umrüstung auf ein Ersatzkältemittel.

Für Chiller und Klimaanlage bieten sich dabei in erster Linie R-407C, R-422D und R-427A an. Besonders bei der Verwendung von R-407C ist hier mit relativ geringen Leistungseinbußen zu rechnen.

R-422D bietet laut Hersteller DuPont den Vorteil einer einfachen Umrüstung, da hier weiterhin Alkylbenzol- oder Mineralöl (wie zuvor mit R-22) eingesetzt werden kann, während mit R-407C eine Umrüstung auf Polyester Öl erforderlich ist. Allerdings ist R-422D nicht für den Einsatz in Chillern mit überflutetem Verdampfer geeignet.

Wir raten in den meisten Fällen dazu die Anlage auf ein gängiges, aktuelles Kältemittel (hier R407c) umzurüsten. Hierbei ist es erforderlich neben dem Austausch des Kältemittels noch das Drosselorgan (meist Expansionsventil) , Öl und einige Druckschalter auszutauschen oder neu einzustellen. Wen man dies als Ganzes betrachtet ist der Austausch dieser Teile bei Reparatur oder Wartungsarbeiten ohnehin erforderlich, da es sich um Verbrauchs- oder Verschleißteile handelt.

Um eine Anlage sicher betrieben zu können muss bei jeder Wartung die Überhitzung (am Expansionsventil) gemessen werden. Nach ca. sieben Jahren sollte das Expansionsventil ohnehin ausgetauscht werden da hier der Verschleiß fortgeschritten ist und das Nichtfunktionieren erst nach Ausfall des Verdichters durch Überhitzung oder einfach nur durch Ausfall der Anlage bemerkt wird.

Die dritte Möglichkeit, die sich den Betreibern bietet, ist der Ersatz des Chillers oder der Klimaanlage durch ein neues Gerät. Besonders dann, wenn es sich um sehr alte Anlagen handelt, kann sich dies als kosten- und energieeffizienteste Lösung erweisen, sofern man hier “nicht billig sondern Preiswert kauft”.

Interessenkonflikt

Während Kältemittelhersteller und Abfüller ein nachvollziehbares Interesse an der Umstellung der R-22 Anlagen auf H-FKWs haben, stellen die R-22 Ausstiege auch für die Anlagenhersteller ein großes Potenzial dar.

Dabei decken sich diese Interessen nicht immer – ganz im Gegenteil!

Das macht die Sache für den Betreiber nicht einfacher und kann dazu führen, dass er im Endeffekt gar nichts unternimmt, aus Angst, besonders in finanzieller Hinsicht die falsche Entscheidung zu treffen.

Grundsätzlich dürften aber besonders Alter, Energieeffizienz und Zustand der Anlagen den größten Einfluss darauf haben, ob die Anschaffung einer neuen Maschine oder die Umrüstung eines bestehenden Geräts auf ein anderes Kältemittel zu bevorzugen ist.

Bei besonders alten Anlagen (30 Jahre sind hier keine Seltenheit) besteht das Risiko von teuren Reparaturen oder ein Verdichter Defekt, zumal es gerade bei Eingriffen in (noch) funktionierende alte Geräte oft zu Pannen kommt. In diesem Fall dürfte sich die Anschaffung eines neuen Geräts also eher lohnen als die Umrüstung.

Auch die Tatsache, dass alte Anlagen oft schlecht Dimensioniert wurden oder Sich die Anwendungssituation geändert hat, kann eine wichtige Rolle bei der Entscheidung spielen.

Möglicherweise kann ein kleineres Gerät zur Deckung des Kühlbedarfs mittels Flüssigkeit gewählt werden und die Klimatisierung wird dann über meist wesentlich effizientere VRF Systeme(Variable Refrigerant Flow) gewährleistet werden, was sich wiederum positiv auf Investitions- und Betriebskosten auswirkt.

Das gilt auch dann, wenn sich der Kühlbedarf in der Zwischenzeit beispielsweise durch eine bessere Isolierung des Gebäudes verringert hat.

Ein weiterer Faktor, der bei der Entscheidung für oder gegen eine oder mehrere Neuanlagen beachtet werden sollte, ist die Energieeffizienz, die sich erheblich auf die Betriebskosten auswirkt.

Die Betriebssicherheit und Energieeffizienz ist das stärkste Argument für Neuanlage. Hier spielt neue Regelungstechnik wie Drehzahlregelung oder Verdichter Abschaltung eine große Rolle, aber auch die Erkenntnis, dass Kältemaschinen, die für Klimatisierung einsetzt werden, fast immer im Teillastbetrieb laufen. Viele neue Geräte (Inverter) so konzipiert, dass sie im Teillastbetrieb die höchsten Leistungskoeffizienten (COP) erreichen.

Fazit

Grundsätzlich ist die Umrüstung auf ein Ersatzkältemittel wie R-422D oder R-427A sicher augenscheinlich im ersten Moment die kostengünstigste Variante für die Betreiber. Betrachtet man hierzu jedoch noch den geringen Mehrpreis für den zusätzlichen Austausch der Verschleiß- und Verbrauchsteile wie E-Ventil, Trockner, Druckschaltern und Öl. Fällt einem sofort auf, das es in den meisten Fällen gar keinen Grund für die Umrüstung auf ein (Provisorisches) Kältemittel gibt.

Anlagen, die noch ohne Eingriff in den Kältekreislauf dürfen auch nach dem Stichdatum 1. Januar 2010 Weiterbetrieben werden.

Handelt es sich hingegen um ältere Anlagen, die sowieso bald am Ende ihrer Lebensdauer(15-25 Jahre) sind oder diese Bereits überschritten haben, dann sollte die Anlage durch eine neue energieeffizientere Anlage ersetzen.

Die Investitionen für eine Erneuerung sind dann zwar höher, aber durch die größere Energieeffizienz sind hier Amortisationszeiten von ca. 1-3 Jahren durchaus üblich.

Wir beraten Sie gerne!

Wimar Wysluch im Mai 2010