Betreiberpflichten

Personal- und Betriebszertifizierung für Arbeiten an Kälte-, Klima und Wärmepumpen gemäß EU Durchführungsverordnung DVO 2015/2067 (früher EU VO3 03/2008)

Vor dem Hintergrund der umweltrelevanten, technischen und insbesondere der sicherheitstechnischen Aspekte muss gemäß EU Verordnung 2024/573 (vormals EU VO 517/2014) garantiert werden, dass die Installation, Wartung, Dichtheitsprüfung und sonstige Überprüfung der technischen Anlagen gemäß den EU – Verordnungen 2024/573 und 1005/2009 ausschließlich in der Hand von zertifizieren Fachbetrieben und sachkundigem, zertifizierten Personal liegt.

Die Anforderungen der einzusetzenden sachkundigen Personen zur Dichtheitsprüfung sowie Installation, Wartung und Instandhaltung sind solche, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung profunde Kenntnisse auf dem Gebiet der Kältetechnik haben und über ein Zertifikat verfügen. Näherer Einzelheiten ergeben sich aus der DIN EN 13313 (2011)

Kälteanlagen und Wärmepumpen KäSachkunde von Personal (Deutsche Fassung EN 13313:2010)

Sie müssen die einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und die allgemein anerkannten Regeln der Technik sicher anwenden können, damit der arbeitssichere Zustand von Kälte- Klima- und Wärmepumpenanlagen umfassend beurteilt werden kann.

Wichtig dabei ist, das es nicht ausreicht, dass der Betrieb oder jemand im Betrieb entsprechend zertifiziert ist sondern alle Personen die an Aktuell an der Anlagen Tätigkeiten ausführen persönlich uneingeschränkt für die jeweilige Tätigkeit zertifiziert sein müssen!

Zertifizierung von Pesonal und Betrieb 

Bei Tätigkeiten an ortsfesten Kälte-, Klimaanlagen und Wärmepumpen sowie an Kühlaggregaten von Kühlkraftfahrzeugen und -anhängern werden in Abhängigkeit des Umfangs der Tätigkeiten gemäß DVO (EU) 2015/2067 vier Kategorien des Sachkundenachweises unterschieden:

  • Kategorie I umfasst Dichtheitskontrolle, Kältemittelrückgewinnung, Installation, Reparatur, Instandhaltung, Wartung und Stilllegung aller Einrichtungen jeglicher Bauarten und Größe.
  • Kategorie II lässt Dichtheitskontrollen (ohne Eingriff in den Kältemittelkreislauf), Rückgewinnung, Installation, Reparatur, Instandhaltung, Wartung und Stilllegung von Einrichtungen mit Kältemittelfüllmengen < 3 kg (hermetisch geschlossene Anlagen mit Füllmengen < 6 kg) zu.
  • Kategorie III beschränkt sich auf die Rückgewinnung von Kältemitteln aus Einrichtungen mit Kältemittelfüllmengen < 3 kg (hermetisch geschlossene Anlagen < 6 kg Füllmenge).
  • Kategorie IV umfasst ausschließlich Dichtheitskontrollen an Anlagen ohne Eingriff in den Kältemittelkreislauf.

Beispielsweise ist auch der Einbau oder die Vormontage einer Klima- oder Wärmepumpenanlage durch nicht zertifiziertes Personal damit verboten und unter Strafe gestellt (bis zu € 50.000,00 je Anlage). Im Zweifel muss sowohl der Betreiber wie auch der Betrieb und die Person, die arbeiten ausführt obwohl sie nicht über das entsprechende Zertifikat verfügt mit einem Bußgeld rechnen. Selbst ein Kälteanlagenbauer- (Mechatroniker für Kältetechnik) Geselle oder Meister, der das Zertifikat nicht hat macht sich hier strafbar!

In meiner Täglichen Praxis höre ich des Öfteren, dass es keine Kontrollen gebe und man abwartet bis es diese Kontrollen gibt und dann eventuell diese Unterlagen erstellt oder seiner Wartungspflicht erst nachkommen möchte, wenn es Kontrollen gibt.

Diese Haltung kann zu einer Strafanzeige führen und ist meinem Wissen nach aktuell bereits mit Strafen von über € 180.000,00 geahndet worden.