Betreiberpflichten

Innovativer Meisterbetrieb
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Lösungswege
Fachbetriebe und dessen Personal haben das Problem, dass bei der Bewältigung der täglichen Aufgaben sehr umfangreiche und verantwortungsvolle Aufgaben auf sie zukommen.
Die Unterlagen Kennzeichnung sowie Bedienungsanleitungen liegen oft nicht vor, obwohl, wie bereits umfangreich besprochen, der Betreiber zur Vorhaltung dieser Unterlagen verpflichtet ist.
Auch ist der Anlagenersteller verpflichtet diese Unterlagen zu erstellen und den Betreiber auszuhändigen, oder zumindest auf die Notwendigkeit hinzuweisen.
In der Praxis ist die Situation rechtlich oft schwierig, da die Unterlagen nicht vorhanden oder nicht auf dem aktuellen Stand sind, weil Änderungen und Reparaturen nicht dokumentiert sind.
Lösungswege
Als mögliche Lösungswege gibt es vielerlei Ansätze.
Viele Anlagenbau- Fachbetriebe führen Wartungen mit Originalchecklisten nach VDMA 24186
oder nach VDI 6022 oder nach selbst erstellten (oft unvollständigen) Checklisten durch.
Der Nachteil dieser Lösung ist, dass die Listen sehr lang und umfangreich sind und die Anlagen nur einen Bruchteil der in den Originallisten beschriebenen Anlagenausrüstung haben. Dadurch entstehende Missverständnisse und zu geringe Eingrenzung des Auftrages können wieder schwierig werden.
Oft fehlen die im Wartungsvertrag vereinbarten Ordnungsnummern auf den selbsterstellten Checklisten. Somit ist eine Wartung nicht als vertragsgemäß dokumentiert anzusehen und die rechtliche Lage für Betreiber und Wartungsunternehmen schwierig.
Unsere Checkliste
Eine mögliche Lösung ist eine kombinierte Checkliste die wir aufgrund der täglichen Anforderungen in unserem Betrieb selbst erstellt haben.
Die Checkliste enthält die Ordnungsnummern nach VDI 6022 und die Ordnungsnummern nach VDMA 24186 Teil 1 auf der Vorderseite und die Ordnungsnummern nach VDMA 24186 Teil 3 auf der Rückseite.
Weiter enthält die Checkliste Angaben zur Dichtheitsprüfung und den gemessenen Betriebsdaten und Temperaturen.
Da auch noch Leerfelder enthalten sind hat der Monteur auch die Möglichkeit hier ergänzende Ordnungsnummern einzutragen und die Durchführung entsprechend zu bestätigen.
Zusätzlich sind:
Die entsprechenden Logbücher und die sonstigen Dokumentationen, die sich aus den eingangs genannten Vorschriften ergeben, sind zusätzlich wie zuvor beschrieben zu führen.
Ich halte es jedoch für enorm wichtig, dass die in den entsprechenden Verträgen genannten Ordnungsnummern auch auf den Dokumenten genannt sind!
Soweit die Unterlagen ordnungsgemäß erstellt, dem Betreiber nachweislich übergeben und im ausführenden Betrieb archiviert werden, ist eine aus meiner Sicht nachvollziehbare (vertragsgemäße) Wartung und deren Dokumentation erfolgt.
Wartungsbericht oder Anlagendokumentation auf Arbeitsberichten
Oft werden Wartungsarbeiten einfach auf so genannten Arbeits-, Kundendienst- oder einfachen Rapportzetteln dokumentiert.
Diese Form ist nicht ausreichend, da es klare Pflichten des Betreibers zur ordnungsgemäßen Dokumentation gibt.
Letztendlich ist zwar der Betreiber verantwortlich, da jedoch der Betreiber dem Fachunternehmen die Durchführung der Arbeiten incl. Dokumentation übergibt, besteht die Gefahr, dass der Betreiber bei eventuellen Nachteilen wie Schadensersatzforderungen oder Bußgelder am Anlagenbauer oder an dem Wartungsunternehmen schadlos hält oder dies zumindest versucht. Solche Streitigkeiten sollten von vorn herein verhindert werden daher …
…Dokumentieren Sie Ihre Anlagen endsprechend dieser Vorschriften! Sofern Sie keine Dokumentation haben können wir Ihnen gerne bei der Erstellung behilflich sein…..Fragen Sie uns!