Betreiberpflichten

DIN EN 378-2

DIN EN 378-2:2018-04 Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und Umweltrelevante Anforderungen 

Teil 2: Konstruktion, Herstellung, Prüfung, Kennzeichung und Dokumetation

Diese Europäische Norm legt die Anforderungen für die Sicherheit von Personen und Eigentum fest, liefert eine Anleitung im Hinblick auf den Schutz der Umwelt und enthält Vorgehensweisen für Betrieb, Instandhaltung und Instandsetzung von Kälteanlagen und die Rückgewinnung von Kältemitteln.

In dieser Europäischen Norm Verwendete benennung “Kälteanlage” schließt Wärmepumpen mit ein. 

a) stationäre und ortsveränderliche Kälteanlagen aller Größen, einschließlich Wärmepumpen;

b) indirekte Kühl- oder Heizsysteme;

c) den Aufstellungsort dieser Kälteanlagen

d) nach der Annahme dieser Norm ersetzte Teile und hinzugefügte Komponenten, sofern sie nicht in Funktion und Leistung identisch sind.

Die DIN EN 378 ist eine Europäische Norm und gilt für neue Kälteanlagen sowie für Änderungen an bestehenden Kälteanlagen, wenn die Art des Kältemittels gewechselt oder Druckbehälter ausgetauscht werden. Der Teil, welcher sich mit Instandhaltung, Instandsetzung, Betrieb, Rückgewinnung, Wiederverwendung und Entsorgung befasst, gilt außerdem für bereits bestehende Anlagen.
Die für bestehende Kälteanlagen Verantwortlichen sollen die sicherheitstechnischen und umweltrelevanten Aspekte dieser Europäischen Norm beachten und die weitergehenden Anforderungen erfüllen, soweit dies in einem vernünftigen Rahmen möglich ist.

Die Richtlinie  Richtlinie 2014/34/EU (ATEX) für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen kann bei Maschinen oder Bauteilen nach dieser Europäischen Norm zur Anwendung Kommen

In dieser Norm ist unter Anderem der Umfang der Dokumentation geregelt.

Es wird im Teil 2 der EN 378 unter der Ordnungsnummer 6.4 beschrieben, wie die Kennzeichnung und die Dokumentation einer Kälteanlage auszuführen ist.

Die Kennzeichnung:

Jede Kälteanlage sowie deren Hauptbauteile ist müssen durch Kennzeichnung identifizierbar sein. Diese

Kennzeichnung muss immer sichtbar sein.

Ein deutlich lesbares Kennzeichnungsschild muss an der Kälteanlage angebracht werden.
Das Kennzeichnungsschild muss mindestens folgende Angaben enthalten:

a) Name und Anschrift des Herstellers und, sofern anwendbar, Name und Adresse des bevollmächtigten
Vertreters;
b) Bauart, Seriennummer oder Bezugsnummer;
c) das Jahr, in dem der Herstellungsprozess abgeschlossen wurde;
d) Kältemittel-Kurzzeichen nach ISO 817 (siehe auch EN 378-1:2016, Anhang E);
e) Kältemittel-Füllmenge;
f) maximal zulässige(r) Druck/Drücke (PS);
g) vorgeschriebene Kennzeichnung. Sofern Kältemittel A2L, A2, A3, B2L, B2 und B3 eingesetzt werden,
muss das Flammensymbol nach EN ISO 7010 W021 mit einer Mindesthöhe von 30 mm angezeigt
werden; das Symbol braucht nicht in Farbe dargestellt sein.
Das Kennzeichnungsschild muss darüber hinaus elektrische Daten nach den Anforderungen in EN 60204-1, EN 60335-2-40, EN 60335-2-24 oder EN 60335-2-89 enthalten.

Zusätzlich ist gemäß EU VO 517/2014 und der (nationalen)ChemikalienKlimaschutzVerodnung das CO² Äquivalent auf der Anlage Anzubringen.

Die Dokumentation nach EN 378-2:

Es ist eine Dokumentation nach EN 378 vorzulegen. In dieser Dokumentation müssen mindestens folgende Unterlagen enthalten sein:

  • RI-Fließbild
  • Stromlaufplan
  • EG-Konformitätserklärung
  • Das Fabrikschild der Anlage und das CE-Kennzeichen
    Ausführliche Betriebsanleitung (Handbuch Gemäß EN 378-2) /
    Funktionsbeschreibung
  • Kurzfassung der Betriebsanweisung (Kurzanweisung gemäß EN 378-2)
  • Prüfbescheinigung EN 378-2
  • Prüfbescheinigung DIN 8901
  • Sicherheitsdatenblätter für das Kältemittel und für das Kältemaschinenöl.

Hier handelt es sich um einen Auszug. Die vollständigen Einzelheiten ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Herstellung der Anlage gültigen Norm(en).