Dichtheitsprüfung an Kälteanlagen

Die Dichtheitsprüfung nach EU Verordnung 2024/573 kann mit VDKF LEC Software Dokumentiert weden:

Alle Kälte- und Klimaanlagen benötigen eine regelmäßige Wartung zur vorbeugenden Instandhatung.

Um einen effizienten Betrieb und eine lange Lebensdauer von Wärmepumpen, Kühl- und Klimaanlagen, zu Gewährleisten, ist ist wichtig, dass Ihre Anlagen regelmäßig gewartet, auf Dichtheit geprüft und bei Bedarf instandgehalten werden. Nur so ein sachgerechter Betrieb der Wärmepumpen und bei Klimaanlagen eine konstante und gute Luftqualität gewährleistet werden kann.

 

Durch die Wartung, die bei uns grundsätzlich nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgt (VDMA Einheitsblätter 24186 1+3 und VDI 6022), kann außerdem sichergestellt werden, dass die Anlagen auch in Zukunft umweltfreundlich und vor allem effizient arbeiten.
 
Wir empfehlen die Durchführung einer mindestens jährlichen Wartung.

Muss Ihre Anlage besondere Anforderungen erfüllen wie z.B. in Laboren oder Produktionsstätten, so kann die Anzahl der erforderlichen Abstände zwichen den Wartungen variieren.

Bei der Wartung wird durch unsere geschulten, zertifizierten und nach VDI 2022 geschulten Techniker geprüft, ob kürzere oder längere Intervalle notwendig sind.

Wir führen bei jeder Wartung eine Dichtheitsprüfung des Kältekreislaufs nach EU-Verordnung 2024/573 (bis 03.2024=517/2014) und DIN EN 378 durch und dokumentieren diese entsprechend.

Nach einschlägigen Verordnungen müssen sowohl der ausführende Fachbetrieb als auch das Personal nach den Vorgaben der EU Durchführungsverodnug DVO 2015/2067 (bis 2015 Verordnung EU 303/2008) Zertifiziert und die Dichtheitsprüfungen an Kälteanlagen sach- und fachgerecht Durchgeführt und Dokumentiert sein.

Diese Voraussetzungen erfüllen wir als zertifizierter und handwerksrechtlich als Meisterbetrieb eingetragener Kälte-Klima-Fachbetrieb!

Wir führen für Sie das gesetzlich vorgeschriebe Logbuch mit der VDKF LEC Software.

Die Umsetzung der europäischen Verordnungen und Normen – z.B. EU-VO 1005/2009 (bis 2009 = 2037/2000), EU VO 2024/573, (früher 517/2014, bis 2014 = EU-VO 842/2006) (F-Gase Verordnung), DIN EN 378, oder die nationale Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchicht V), wird die Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen und die Kälte-Klima-Fachbetriebe heute und in Zukunft vor neue Aufgaben stellen.

Dazu zählen Wartung und umfangreiche Leckagekontrollen, Emissionsreduzierung, Energieeffizienz, Wartungsaufgaben, Protokollpflichten und die Erfassung direkter und indirekter Emissionen.

Unser Personal ist entsprechend der Verordnungen qualifiziert und zertifiziert.

Zur Dokumentation der vorgeschriebenen Dichtheitsprüfungen und als Anlagenlogbuch, nutzen wir vorwiegend das Programm:

VDKF-LEC
Dieses Paket ist ein Werkzeug, das dem Anlagenbetreiber eine Gesamtlösung seiner Aufzeichnungs- und Meldepflichten bietet. Neben Planung der Anlage, Installation, Wartung und Service bieten wir als Kälte-Klima-Fachbetrieb unseren Kunden mit VDKF-LEC ein komplettes Dienstleistungspaket aus einer Hand.

Das VDKF-LEC-in Verbindung mit unserer Dichtheitssignatur bietet Ihnen als Anlagenbetreiber die sichere Gewähr dafür, dass Ihre Anlagen gemäß EU-Verordnungen 1005/2009 und 2024/573 und den früheren Verordnungen (517/2014, 842/2006, 2037/2000 etc.) von einem qualifizierten Kälte-Klima-Fachbetrieb ordnungsgemäß auf Dichtheit überprüft worden sind.

Das VDKF-LEC-Dichtheitssiegel dokumentiert an der Anlage die ordnungsgemäße Überprüfung der Kälte., Klimaanlagen sowie Wärmepumpen und ist ein Güte-Zeichen, das nur von Kälte-Klima-Fachbetrieben in der Öffentlichkeit verwendet werden darf.

Wir verwenden unsere Dichtheitssignatur auf den von uns betreuten Anlagen und führen für Sie das erforderliche Anlagenlogbuch mit VDKF LEC.

VDKF-LEC kann was:

  1. Dokumentation der Überwachung und Kontrolle der Dichtheit von Kälte- und Klima und Wärmepumpenanlagen (Containment)
  2. Dokumentation der Kältemittelverwendung (Monitoring)
  3. Erstellung eines elektronischen und druckfähigen Logbuchs der Kälteanlage (nach DIN EN 378)
  4. Erstellen von Klimabilanzen (ODP, GWP, CO2)
  5. Optimierung von Klimawirkung bzgl. direktem und indirektem Energieeinsatz an Kälte- und Klimaanlagen
  6. Optimierung von Service- und Wartungsplanung
  7. Erkennung und Vermeidung von Verstößen gegen geltende Rechtsnormen (Leckagekontrollen, Aufzeichnungspflichten)
  8. Integration des VDKF-Dichtheitssiegels in elektronischer Form

Die EU-Verordnung 1005/2009 (2037/2000) (FCKW, H-FCKW), sowie die EU-Verordnung 517/2014 (842/2006) (FKW, H-FKW) verfügen eine mindestens jährliche Dichtheitsprüfung an stationären Kälte- und Klimaanlagen ab 3 kg  Kältemittelinhalt bzw. 5 t CO2 Äquivalent.

EU-Verordnungen sind geltendes Recht in allen Mitgliedsnationen…
… also auch in Deutschland!

EU-Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 (FCKW, H-FCKW) Artikel 17 (1) “Austreten geregelter Stoffe”:
Es werden alle praktikablen Vorsichtsmaßnahmen getroffen, um ein Austreten von geregelten Stoffen zu verhindern oder auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Im Besonderen müssen ortsfeste Einrichtungen, die mehr als 3 kg Kältemittel enthalten, alle 12 Monate auf Undichtigkeiten überprüft und dies Dokumentiert werden. EU-Verordnung (EG) Nr. 842/2006 (FKW, H-FKW) Artikel 3 (2) Reduzierung der Emissionen Die Betreiber der in Absatz 1 genannten Anwendungen sorgen dafür, dass diese von zertifiziertem Personal und zertifizierten Betrieben, das / die den in Artikel 5 genannten Anforderungen genügt, nach folgenden Vorgaben auf Dichtheit kontrolliert werden:

Anwendungen mit 3 kg fluorierten Treibhausgasen oder mehr werden mindestens einmal alle zwölf Monate auf Dichtheit kontrolliert; dies gilt nicht für Einrichtungen mit hermetisch geschlossenen Systemen, die als solche gekennzeichnet sind und weniger als 6 kg fluorierte Treibhausgase enthalten;
Anwendungen mit 30 kg fluorierten Treibhausgasen oder mehr werden mindestens einmal alle sechs Monate auf Dichtheit kontrolliert;
Anwendungen mit 300 kg fluorierten Treibhausgasen oder mehr werden mindestens einmal alle drei Monate auf Dichtheit kontrolliert.

EU-Verordnung 517/2014 (F-Gase) Artikel 4 (3) “Dichtheitskontrollen”:
Für die Durchführung von Dichtheitskontrollen gelten Folgende Abstände

12 Monate Kältemittelfüllung mit CO2 Äquivalent 5t bis 50t alle

6 Monate Kältemittelfüllung mit CO2 Äquivalent 50t bis 500t alle

3 Monate Kältemittelfüllung mit CO2 Äquivalent 500t und größer

Sofern ein funktionierendes und den Vorschriften entsprechendes Leckage- Erkennungssystem installiert ist, können sich die Dichtheitsintervalle verdoppeln also auf 24, 12 und 6 Monate. Das Leckage Erkennungssystem muss in dem Falle jedoch jalle 12 Monate auf wirksame Funktion geprüft werden.

Das bedeutet, das es bei den meisten Anlagen unwirtschaftlich sein dürfte, ein entsprechendes Leckage- Erkennungssystem zu installieren.

Wichtigste Elemente der EU-VO 2024/573 (F-Gase Verordnung) und der EU-VO 1005/2009, sowie der ChemOzonSchichtV:

Containment/Dichtheit:
Generelle Verpflichtung des Betreibers und des Fachbetriebes zur Emissionsminimierung
Verpflichtung des Anlagenbetreibers zu regelmäßigen Dichtheitskontrollen
Wartungspflicht
Trainings- und Zertifizierungsprogramme für Personal und Betrieb Reporting/Monitoring:
Jährliche Meldeverpflichtung hinsichtlich Produktion, Import, Export, Recycling,Vernichtung von Kältemitteln
Die Mitgliedstaaten haben Berichtspflichten hinsichtlich Treibhausgasemissionen
Die Anlagenbetreiber haben die Pflicht zur Führung von Logbüchern/Protokollen je Anlage
Die Anlagenbetreiber müssen die Kältemittelverwendung dokumentieren
Halten Sie Ihre Energiekosten im Griff! Ein wesentliches Qualitätsmerkmal von Kälte-/ Klimaanlagen ist die Dichtheit.

Nicht nur aus ökologischen Gründen ist es erforderlich, dass die Dichtheit der Anlagen gewährleistet sein muss, vielmehr ist es für die Energieeffizienz zwingend erforderlich, dichte Anlagen zu betreiben.

Energieeffizienter Anlagenbetrieb spart Energie, trägt zur CO2-Reduktion bei und senkt gleichzeitig Ihre Energiekosten!