IV. Neue Chemikalien Klimaschutz Verordnung 2017
Neue seit 18. Februar 2017 gültige Chemikalien-Klimaschutzverordnung:
Die (deutsche) Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) gilt zudem ergänzend zur europäischen F-Gase-Verordnung; dies sieht § 1 ChemKlimaschutzV vor.
Die neue Chemikalien-Klimaschutzverordnung ist am 18. Februar 2017 in Kraft getreten ist. Sie enthält Regelungen zur Umsetzung von Pflichten, die die EU-F-Gase-Verordnung (517/2014) vorsieht, ins deutsche Recht, insbesondere in § 5 ChemKlimaschutzV und § 6 ChemKlimaschutzV zu den Sachkundebescheinigungspflichten von Personen und den Zertifizierungspflichten von Unternehmen mit weiteren Festlegungen.
Dabei sieht § 5 ChemKlimaschutzV neue Sachkundebescheinigungspflichten vor. § 6 ChemKlimaschutzV (Zertifizierung von Unternehmen) und § 7 ChemKlimaschutzV (Kennzeichnung) wurden vollkommen neu gefasst.
Die Tätigkeiten, die einer Betriebszertifizierung nach § 6 ChemKlimaschutzV bedürfen, wurden ausgeweitet.
Neu eingefügt wurden insbesondere § 8 ChemKlimaschutzV (Sonstige Betreiberpflichten) und § 9 ChemKlimaschutzV (Inverkehrbringen, Verkauf und Kauf fluorierter Treibhausgase).
Weitere Einzelheiten folgen in Kürze