Beratung zur Energieeffizienzsteigerung
Nationale Klimaschutzinitiative
Seit Beginn des Jahres 2008 stehen dem Bundesumweltministerium (BMU) aus dem Verkauf von Emissionshandelszertifikaten bis zu 400 Mio. Euro für eine Klimaschutzinitiative zur Verfügung. Die Klimaschutzinitiative besteht aus einem nationalen Teil (280 Mio. Euro) und einem internationalen Teil (120 Mio. Euro).
Ziel der nationalen Klimaschutzinitiative ist es, die in Deutschland vorhandenen großen Potenziale zur Emissionsminderung kostengünstig und in der Breite zu erschließen. Konkret fördert das BMU mit diesen Geldern Klimaschutzinvestitionen zur Steigerung der Energieeffizienz und verstärkten Nutzung regenerativer Wärme sowie Projekte zur Motivation klimaschonenden Verbraucherverhaltens. Im Fokus stehen dabei Verbraucher, Wirtschaft, Kommunen sowie soziale und kulturelle Einrichtungen.
Die Förderprogramme und Einzelprojekte sollen
- verfügbare klimafreundliche Technologien gezielt voranbringen,
- zukunftsweisende Klimaschutztechnologien anhand von Modellprojekten demonstrieren und verbreiten sowie
- Hemmnisse, die die Umsetzung von Klimaschutzschutzmaßnahmen bisher verhindert haben, identifizieren und abbauen.
- Der Projektträger Jülich betreut im Auftrag des BMU zwei Förderprogramme im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative:
- Förderung von Klimaschutzprojekten in Kommunen sowie sozialen und kulturellen Einrichtungen
Förderung von Vorhaben zur Optimierung der energetischen Biomassenutzung
Gewerbliche Kälte - große Effizienzpotenziale
Die Entwicklung und Anwendung hocheffizienter Kälte- und Klimatechnologien ist ein wichtiger Baustein der deutschen Klimaschutz- und Energiepolitik. Kälte- und Klimaanlagen verbrauchen ca. 15 Prozent der Elektroendenergie in Deutschland. Die Sparpotenziale s ind dabei mit bis zu 60 Prozent und durchschnittlich 35 Prozent wesentlich größer als in anderen Bereichen der Technik. |
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Impulsprogramm für Klimaschutzmaßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen
Bei der gewerblichen Kältetechnik sind noch außerordentliche Einsparungen an Geld, Energie und CO2-Emissionen möglich - durch regelmäßige Wartung sowie durch Einsatz von Komponenten des neuesten Standes der Technik:
- Elektronische Expansionsventile
- Drehzahlregelung der Verdichter
- Regelung des Gesamtsystems
- Anlagen-Komponenten mit hoher Effizienz
- Allein mit am Markt verfügbarer Technik können in Kälteanlagen in Deutschland jährlich ca. 11 Mrd. kWh (zwei fossil-thermische Kraftwerke) eingespart werden. Deshalb fördert die BMU-Klimaschutzinitiative den stärkeren Einsatz von Klimaschutz-Technologien in gewerblichen Kälteanlagen durch Zuschüsse zu Beratung (Status Check) und Investitionen (Alt- und Neuanlagen). Ein Bonus für die gleichzeitige Bereitstellung von Kälte und Wärme gibt zusätzliche Anreize für die Marktentwicklung.
Anforderungen
- Einbau eines separaten, fernauslesbaren Elektroenergiezählers
- Nachweis eines Wartungsvertrags mit Fachbetrieb
- Vorkehrungen zur Verringerung der Kältemittelemissionen
- keine klimaschädlichen Dämm-Materialien
- Weitergabe von Anlagenbetriebsdaten zur Wirkungskontrolle
- Antragstellung
Anträge können ab dem 1. September 2008 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden. Zuschüsse werden nur gezahlt, wenn mit den Maßnahmen noch nicht begonnen wurde. Ausnahmsweise und nur für den Status Check sind Anträge bis zu 6 Monate nach Durchführung möglich.
1. Beratungs-Förderung (Status Check)
Der Status Check ermittelt das Energieeffizienzpotenzial einer bestehenden Kälteanlage. Gefördert wird die umfangreiche, technische Bestandsaufnahme durch einen Sachkundigen sowie die detaillierte Potenzialberechnung eines hersteller- und anbieterneutralen Dienstleisters.
Förderbar ist ein Status Check, wenn:
- der Jahresenergieverbrauch der Kälteanlage an einem Standort mindestens 50 % des Gesamtenergieverbrauchs beträgt (sonst Energieeffizienz-Beratung durch "KfW-Sonderfonds Energieeffizienz in KMU");
- die jährlichen Kosten je Kälteanlage und Standort für elektrische Energie und Leistung mindestens 15.000 € und/oder deren Energieverbrauch mindestens 150.000 kWh betragen.
- Der ausführliche Status Check-Bericht nennt Minderungspotenziale bei Energieverbrauch, Leistungsaufnahme, Betriebskosten sowie bei Klimabelastung durch Kältemittel und Energieträger.
Fördersatz: 75% der Status Check-Kosten (max. 1.000 €, bei besonderem Aufwand max. 1.300 €.), bitte beachten Sie das die Tatsächlichen Kosten eines Status Check höher sein können!
2. Basisförderung Altanlagen
Förderbar sind Maßnahmen und Anlagen, wenn
- bei bestehenden Kälteanlagen der Jahres-Elektroenergieverbrauch mindestens 150.000 kWh beträgt
- der Status Check ein Energieverbrauchs-Minderungspotenzial von mindestens 35 % ergeben hat.
Fördersätze:
15 % der Nettoinvestitionskosten;
25 % der Nettoinvestitionskosten bei Verwendung klimafreundlicher Kältemittel.
3. Basisförderung Neuanlagen
Förderbar sind Maßnahmen und Anlagen, wenn
- Klimafreundliche Kältemittel (CO2, NH3 oder nichthalogenierte Kohlenwasserstoffe) eingesetzt werden TEWI-Berechnung durch hersteller- und anbieterneutralen Dienstleister Gesamteffizienz nachweisen; energieeffiziente Komponenten Bestandteil der Anlage sind (Master-Regelung, elektronische Expansionsventile, FU-Steuerung aller Antriebsmotoren) und laut Auslegungsrechnung ein Elektroenergieverbrauch von mindestens 100.000 kWh/a und/oder Kosten für elektrische Energie und Leistung von 10.000 €/a zu erwarten sind.
- Fördersatz: 25 % der Nettoinvestitionskosten.
4. Bonusförderung
Ein Bonus wird für zusätzliche Beiträge zum Klimaschutz gezahlt, etwa marktgängige und entwicklungsoptimierte Technologien für vorhandene sowie neu zu errichtende Anlagen.
Förderbar sind:
- nichtelektrisch angetriebene Kälteanlagen (z.B. Gasmotor, mit Abwärme Nutzung),
- Nutzung von Abwärme aus Produktionsprozessen und Kälteanlagen
- Fördersätze:
25 % der Nettoinvestitionskosten
35 % der Nettoinvestitionskosten bei Verwendung klimafreundlicher Kältemittel.
Anträge auf Bonusförderung sind formfrei, müssen jedoch detailliert sein
Wir beraten Sie umfangreich, führen die endsprechenden Berechnungen durch und Stellen die endsprechenden Anträge
Hier erhalten Sie die Förderrichtlinie als Download.
Auch das Zertifikat welches und berechtigt diese Beratungen durchzuführen erhalten Sie hier als Download
kontaktieren Sie uns bitte mit dem Kontaktformular